Jeder, der ab dem 1. Januar 2023 in Berlin neu baut, muss die Solarstrompflicht einhalten.

Nach dem Berliner Solargesetz sind private Bauherren verpflichtet, auf Neubauten eine Anlage zur Erzeugung von Solarenergie zu installieren und zu betreiben.

Screenshot: YouTube / NDR Ratgeber
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Diese Verpflichtung gilt auch für bestehende Privathäuser, wenn umfangreiche Dachumbauten, wie Renovierungen oder Anbauten, vorgenommen werden. Die neuen Vorschriften gelten für Wohn-, Geschäfts- und Industriegebäude. Nach dem Gesetz müssen mindestens 30 % der Dachfläche für die Installation von Solarzellen genutzt werden.

Foto: itc.ua
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Nur Eigentümer von Häusern mit einer nutzbaren Dachfläche von weniger als 50 m2 sind von der Verpflichtung zur Installation von Sonnenkollektoren befreit. Um herauszufinden, ob ein Gebäude der Solarenergieverpflichtung unterliegt, können private Eigentümer den Online-Überprüfungsdienst nutzen.

Screenshot: YouTube / NDR Ratgeber
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Quelle: youtube.com, itc.ua

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